Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hinzmann-Eventtechnik

Daniel Hinzmann

Flöz Zollverein 43, 45141 Essen

info@hinzmann-eventtechnik.de

+49 1573 2631644


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen, Vermietungen und Dienstleistungen von Hinzmann-Eventtechnik.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform anerkannt wurden.

Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).


2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung zustande.

Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestätigung genannte Preis.


3. Leistungsumfang und Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit Übergabe (Abholung oder Anlieferung) und endet mit der vereinbarten Rückgabe.

Die Gefahr geht mit Übergabe oder – bei Versand – mit Beginn des Transports auf den Mieter über.

Aufbau-, Abbau- und Betriebszeiten sind gesondert im Auftrag geregelt.


4. Zusatzleistungen und optionale Positionen

Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Im Angebot genannte „optionale Positionen“ sind durch Klammerpreise gekennzeichnet und nicht im Gesamtpreis enthalten.


5. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart gilt:

  • Bei Vermietung: Zahlung vor Abholung oder Lieferung.
  • Bei Full-Service-Leistungen: 50 % bei Veranstaltungsbeginn, 50 % bei Veranstaltungsende.

Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Vermieter.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen:

  • Gegenüber Verbrauchern: 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB)
  • Gegenüber Unternehmern: 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB)

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten (§ 288 Abs. 4 BGB).

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


6. Stornierung durch den Kunden

Bei Stornierung durch den Kunden wird folgender pauschalierter Schadenersatz fällig:

  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 20 %
  • 13 bis 8 Tage vor Mietbeginn: 30 %
  • 7 bis 4 Tage vor Mietbeginn: 50 %
  • ab 3 Tagen vor Mietbeginn: 100 % des Auftragswertes

Eine Terminverschiebung gilt als Stornierung.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Stornierung kann in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail, Fax, WhatsApp, SMS).


7. Gebrauch und Haftung des Mieters

  • Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Brand-/Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Fehlbedienung und Vandalismus.
  • Eine Einweisung erfolgt durch Hinzmann-Eventtechnik. Nur eingewiesene Personen dürfen die Technik bedienen.
  • Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Der Mieter wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Versicherung für die Mietdauer abzuschließen.
  • Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung in Textform erlaubt.
  • Auch bei erlaubter Weitergabe bleibt der Mieter vollumfänglich haftbar.
  • Bei verschmutzter Rückgabe behalten wir uns vor, Reinigungskosten zu berechnen.
  • Reparaturen dürfen nur durch autorisierte Fachbetriebe erfolgen.
  • Bei Verlust oder Totalschaden ist der Neuwert zu ersetzen.


8. Mängel, Sicherung und Genehmigungen

Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe in Textform anzuzeigen.

Spätere Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht offensichtlich waren und nicht durch Fehlbedienung entstanden sind.

Der Kunde ist verpflichtet, für geeignete Diebstahlsicherung zu sorgen – insbesondere bei freistehender Lagerung.

Für alle behördlichen Genehmigungen (z. B. GEMA, Sondernutzung, Versammlungsstättenverordnung) ist der Kunde verantwortlich.

Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen aufgrund fehlender Genehmigungen.


9. Haftung und Schadensersatz

  • Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
  • Die Haftung ist auf 50 % des Auftragswertes begrenzt.
  • Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.


10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Essen, soweit gesetzlich zulässig.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Stand: Juni 2025